Mit einem Antrag auf Befangenheit gegen Richter Frank Werner ist gestern die Verhandlung gegen den Göttinger Visagisten Sascha Arnold vor dem Amtsgericht erneut vertagt worden. Arnolds Anwalt Walter Ratzke warf Werner vor, das Verfahren unnötig zu verlängern. Werner kenne weder die Akten noch sei er vorbereitet oder mit der Rechtslage vertraut.
In der Verhandlung ging es um ein Bußgeldverfahren. Danach wird Arnold vom Landkreis Göttingen vorgeworfen, zwischen Januar 2007 und August 2008 „für rund 2000 Kunden in der Stadt Göttingen vollhandwerkliche Tätigkeiten des Friseurs mit einem Gesamtbruttoumsatz in Höhe von zirka 27 000 Euro durchgeführt“ zu haben. Nach Auffassung des Landkreises habe Arnold nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit ordnungswidrig gehandelt, weil er ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein Arbeiten eines Friseurs ausgeführt haben soll (Tageblatt berichtete). Der Landkreis sieht Arnolds Tätigkeit in seinem Salon eher als Friseur denn als Visagist. 2500 Euro Bußgeld soll Arnold dafür zahlen, er hatte sich geweigert.
Dreh- und Angelpunkt der Verhandlung waren Arnolds Auftragsbücher, die der Landkreis nach einer Hausdurchsuchung in Arnolds Wohn- und Geschäftsräumen beschlagnahmt hatte. Eine Hausdurchsuchung, die Amtsrichter Werner verfügt hatte. Arnold legte dar, dass die gesammelten Daten so nicht stimmten. Weder stimme die Zahl, noch seien in den Auftragsbüchern alle Aufträge verzeichnet. Als Visagist und Hairstylist habe er in dem betroffenen Zeitraum viele Außentermine gehabt, die nicht in den Kalendern aufgeführt sind. Das Verhältnis Visagisten- zu Friseurtätigkeiten sei also ganz anders als vom Landkreis dargestellt. Weil die beiden anwesenden Mitarbeiter des Landkreises nicht geladen waren, verweigerten sie eine Stellungnahme zu Arnolds Ausführungen. Werner verfügte eine erneute Prüfung der Akten. „Dass ihm die Informationen nicht reichen, hätte Richter Werner auch schon vor dem zweiten Gerichtstermin wissen können“, sagte Ratzke.
mib
Kommentare
Autor Verfasser – 09.12.09
Man möchte hier ja nichts unterstellen, aber gerade was die Justiz der Landkreise Göttingen und Northeim angeht, stellt man sich doch des öfteren die Frage, ob es sich hier um Magie, Zauberei oder Willkür handelt.Es passieren die seltsamsten Vorfälle, in der Form, dass Richter nicht vorbereitet sein mögen, der Fall den amtierenden Richter nicht interessiert, Entlastungszeugen nicht geladen werden oder unauffindbar sind, worauf der Kommentar von der Justiz dann kommt, dass es nicht deren Aufgabe sei, diese Personen ausfindig zu machen, Belastungszeugen können während den Verhandlungen mehrfach die Aussage ändern, man darf sich im Tatdatum irren, ja sogar die Angelegenheit um ein Jahr verwechseln, aber letztendlich wird es von der Justiz immer so dargestellt, als sei der Bürger, möglicher Weise auch der beschuldigte Bürger selber schuld. Nichts desto trotz sind vollalkoholisierte Zeugen, welche noch nicht einmal in der Lage sind, sich an das angeklagte Geschehen zu erinnern und nach hinten in die Zuschauermenge den vorangegangenen Zeugen fragen, was eigentlich zu sagen sei, voll glaubwürdig und man darf nichts dagegen sagen. Polizeibeamte verdrehen derartig das Tatgeschehen und stellen Behauptungen in den Raum, welche mehr als lebensfremmd sind.
Anderen Beamten ist es möchlich, sich vor einer aufzeichnenden Kamera unsichtbar zu machen. Hier stellt sich natürlich die Frage, ob dieser Herr Beamte nicht den falschen Beruf ausübt, da mit solchen Fähigkeiten doch wesentlich mehr Geld zu verdienen sei, man denke hier an Copperfield. Aber weist man darauf hin, dass hier die Möglichkeit bestehen könnte, dass der Wahrheitsgehalt an der Behauptung des Beamten doch sehr gering zu sein scheint, wird man in letzter Instanz darauf hingewiesen, dass man ja auf Klageerzwingung klagen kann.
War es nicht einmal so, dass man ab 1,6 Promille Alkohol im Blut unter anderem als völlig fahruntüchtig galt ?
Letztendlich werden hier natürlich diverse Verfahren gegen Justizbedienstete angeblich angestrebt, aber in der Regel verhält es sich dann so, das diese Leute einfach nur weggelobt werden. Oder Verfahren gegen derartige Personen werden soweit in die Länge gezogen, bis natürlich, und das rein zufällig, Verjährungsfristen erreicht wurden.
Und das Ganze natürlich auf Kosten des braven Steuerzahlers.
Und ich würde es nicht glauben, wenn ich derartige Vorfälle nicht persönlich erlebt oder gesehen hätte.
Wieviele Zufälle es doch gibt, na sowas.
Da hat man den Anschein, es sei wie ein Schachspiel, nur halt mit Würfeln.
Es wird hier aber nochmals klarstellend darauf hingewiesen, dass hier niemand namentlich oder persönlich angesprochen wurde. Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
Befangenheit DER Manuel – 08.12.09
Der Verdacht das der Herr Richter Werner sich nicht vorbereitet hat halte ich nicht für richtig !!Vielmehr kam bei mir der eindruck auf das der Herr Richter Werner keinerlei interesse an diesem Fall hat.
Das sich die beiden nicht geladenen Mitarbeiter der "Ordnungsbehörde" ihre voll bezahlten Arbeitszeit dann noch so offensichtlich vergeuden war zuviel des Guten.
Wenn unser Rechtsstaat die Interessen der steuerzahlenden Bevölkerung so vertritt .......... Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
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